Die Reisen werden veranstaltet von Uli Frings, Burbacher Str. 221, D-53129 Bonn 1. Abschluß des Reisevertrages Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Annahme durch den Reiseveranstalter zustande.
2. Bezahlung Bei Vertragsabschluss zahlen Sie bitte innerhalb von 10 Tagen 25% des Reisepreises auf unser Konto ein. Der Restbetrag sollte spätestens 14 Tage vor Reiseantritt bei uns eingegangen sein.
3. Beschränkung der Haftung Die vertragliche
Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt: Da wir keine Haftung für Krankheit/Verletzungen/Verlust oder Sachbeschädigungen während Ihres Urlaubs übernehmen, empfehlen wir Ihnen, eine entsprechende Reiseversicherung abzuschließen. 4. Rücktritt durch den Reisenden Sollten Sie von
der Reise zurücktreten müssen gilt folgende Regelung: 5. Rücktritt durch den Veranstalter - Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (siehe Reisebeschreibungen) kann der Veranstalter bis 30 Tage vor Abreise zurücktreten. Diese Nachricht und der bereits bezahlte Reisepreis werden Ihnen sofort zugesandt. - Wird die Reise durch unvorhersehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Reiseveranstalter die Reise kündigen. Der Reiseveranstalter zahlt dann den eingezahlten Betrag zurück, kann jedoch für erbrachte und noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Erfolgt eine Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte. Im übrigen falllen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. - Der Reiseveranstalter kann während der Reise, ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveransalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
6. Mitwirkungspflicht - Soweit der Reiseteilnehmer Beanstandungen hat, ist er verpflichtet diese unverzüglich dem Reiseleiter mitzuteilen, damit dieser nach Möglichkeit Abhilfe schaffen kann. |